Grundlage zu all Ihren Fragen ist die Gesetzeslage, wann ein Kind meldepflichtig ist. Bis 22 Schwangerschaftswochen spricht man von einem Abort (Fehlgeburt), das Kind ist nicht meldepflichtig, hat dadurch gesetzlich auch kein recht auf Bestattung. Es ist gesetzlich nirgends vermerkt, was mit einem nicht meldepflichtigen Kind gemacht werden darf und was nicht. Wir sind im Moment gerade im Kontakt mit dem Kantonsarzt vom Kanton Bern bezüglich dieser Frage. Er hat offiziell Stellung dazu genommen und sieht kein Problem, wenn ein nicht- meldepflichtiges totgeborenes Kind von den Eltern nach Hause genommen wird und zum Beispiel im eigenen Garten begraben wird. 

In der Praxis ist es so, das es mittlerweile in vielen Gemeinden auf den Friedhöfen spezielle Grabfelder für nicht- meldepflichtige Kinder gibt, was oft eine gute Lösung bietet.

Ist ein Kind meldepflichtig (Lebendgeburt oder Totgeburt ab 22 0/7 Schwangerschaftswoche)

wird es beim Zivilstandesamt gemeldet und registriert, hat dadurch alle Bestattungsrechte (wie größere Kinder oder Erwachsene) und es gelten auch die gleichen Bestattungspflichten. Das heißt: Erdbestattung nur auf Friedhöfen möglich oder Kremation (Urne oder Asche kann frei platziert werden). 

Auf unserer Internetseite www.fpk.ch  finden Sie unter Fachpersonen/ Rechtsinformationen und Bestattung noch die Gesetzesgrundlagen zu meinen Erläuterungen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Auskunft weiterhilft. 

Freundliche Grüße

Franziska Maurer
Leiterin Fachstelle FpK

************** 

Betreff: Re: Was bedeutet 22 0/7 SSW? 

Sehr geehrte Frau Tegenthoff 

22 0/7 SSW bedeutet: 22 Schwangerschaftswochen (SSW) und null von sieben Tagen der nächsten Schwangerschaftswoche. Dies ist eine medizinische Form, um den genauen Tag der Schwangerschaft zu benennen. 37 2/7 SSW bedeutet z.B. der 2. Tag der 38. Schwangerschaftswoche. Gerechnet wird ab dem ersten Tag der letzten Menstruation vor Eintritt der Schwangerschaft, der errechnete Geburtstermin ist 40 Wochen später, 37 0/7 bis 42 0/7 SSW ist die physiologische Zeit des Geburtstermines, das heisst, alle Geburten in der Zeit gelten als "Termingeburt" (nicht Frühgeburt). 

Freundliche Grüsse

Franziska Maurer
Leiterin Fachstelle FpK
 

Ich - Frau Gunnhild Fenia Tegenthoff – bedanke mich hiermit herzlich bei Frau Franziska Maurer für die umfassende Aufklärung, denn dieser  Definitionsweise bin ich bislang nur in der Schweiz begegnet.

Datenschutzerklärung
Kostenlose Webseite von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!